Die Kosten für die Zertifizierung von Hackschnitzel-Produzenten setzen sich zusammen aus:
mengenabhängigen Lizenzgebühren gemäß der Entgeltordnung ENplus-Hackschnitzel
einer Zertifizierungspauschale
einer Prüfpauschale für jede Produktprobe
Die Lizenzgebühren und die Zertifizierungspauschale werden jährlich vom DEPI in Rechnung gestellt.
Die Lizenzgebühren sind auf alle produzierten Hackschnitzel zu entrichten, die den Qualitätsklassen ENplus A1, ENplus A2 oder ENplus B entsprechen.
Hinweis: Die Zahlungspflicht für die Zertifizierungs- und Prüfpauschalen beginnt mit der Erstinspektion. Die Lizenzgebühren sind ab dem Datum der Zertifikatserteilung zu entrichten. Die Erstrechnung beinhaltet die Zertifizierungs- und Prüfpauschalen sowie die Lizenzgebühr für die im laufenden Kalenderjahr erwartete Verkaufsmenge an zertifizierten Produkten. In den Folgejahren werden nach der jährlichen Konformitätsbewertung die Zertifizierungs- und Prüfpauschalen sowie die für das laufende Jahr zu erwartende Verkaufsmenge mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührensatz in Rechnung gestellt, abzüglich oder zuzüglich eines Ausgleichsbetrags für das Vorjahr. Der Ausgleichsbetrag ergibt sich aus dem Unterschied von erwarteter und tatsächlicher Verkaufsmenge zu dem im Vorjahr Jahr gültigen Gebührensatz.