Der Einsatz von Hackschnitzelkesseln zur Wärmeversorgung wird vor allem durch den Bund, aber teilweise auch durch die Länder und die Kommunen gefördert. Das wichtigste Förderprogramm ist für Hackschnitzelkessel die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Wer sich für die Beheizung von Gebäuden mit einer Holzzentralheizung entscheidet, bekommt finanzielle Unterstützung vom Staat: Die Bundesregierung fördert den Einsatz Erneuerbarer Wärme bei der Heizungsmodernisierung mit der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowohl in Wohngebäuden als auch in Nichtwohngebäuden.
Förderfähige Holzfeuerungen
Zu den förderfähigen Holzfeuerungen gehören auch automatisch beschickte Hackschnitzelkessel mit einer Nennwärmeleistung ab 5 kW, nach oben hin keine Leistungsbegrenzung). Gefördert wird auch die Nachrüstung eines bereits installierten förderfähigen Hackschnitzelkessels mit Brennwerttechnik, einem Partikelfilter oder einem Kombikesselmodul, das Scheitholz nutzt.
Seit 2023 werden Hackschnitzelkessel nur noch in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe gefördert, die mindestens den Warmwasserbedarf des Gebäudes bilanziell deckt. Dabei werden sowohl vorhandene als auch neu zu installierende Anlagen anerkannt.
BEG-Förderung für kleine Netze (sog. Gebäudenetze)
Das BAFA fördert im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen auch die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Netzen mit bis zu 16 angeschlossenen Gebäuden, sofern diese nicht mehr als 100 Wohneinheiten haben (sog. Gebäudenetze). Darüber hinaus handelt es sich um Wärmenetze, deren Errichtung, Erweiterung oder Umbau im Rahmen der BEG nicht gefördert wird. Lediglich der Anschluss von Gebäuden an Wärme- und an Gebäudenetze wird im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen gefördert. Voraussetzung ist, dass im Wärmenetz nach der Investitionsmaßnahme mindestens 65 Prozent Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme genutzt wird. Dabei ist für jedes angeschlossene Gebäude ein eigener Förderantrag zu stellen.
Gefördert wird bei der Errichtung, dem Umbau oder der Erweiterung von Gebäudenetzen auch die Errichtung von Hackschnitzelkesseln, die in diese Gebäudenetze einspeisen, sofern diese mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen kombiniert werden, die mindestens 25 Prozent des Wärmebedarfs der Gebäude decken.
Wärmenetze mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten werden über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert.
Förderung der Heizungsoptimierung
Die BEG fördert die Heizungsoptimierung mindestens zwei Jahre alter Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, die noch nicht ausgetauscht werden. Bei fossilen Anlagen dürfen diese nicht älter als 20 Jahre alt sein, bei Wärmeerzeugern auf Basis Erneuerbarer Energien auch älter. Gefördert wird dabei auch der Einbau/Austausch/Erweiterung von Pufferspeichern oder der Einbau von Brennwerttechnik. Voraussetzung ist, dass das Heizungssystem hydraulisch abgeglichen ist oder abgeglichen wird. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent. Es ist ein iSFP-Bonus von 5 Prozent möglich, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan vorgesehen ist.
Fördersätze
Für die Installation von Hackschnitzelkesseln ab 5 kW oder die Nachrüstung eines Hackschnitzelkessels zum Kombikessel gibt es zwei Standardfälle: Der Fördersatz bei Austausch einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung oder einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung beträgt 20 Prozent (Förderung mit Heizungstauschbonus HTB), in allen anderen Fällen 10 Prozent.
Wird gleichzeitig eine förderfähige Solarthermieanlage oder eine heizungsunterstützende Wärmepumpe neu errichtet, erhält diese einen höheren Fördersatz (35 Prozent mit und 20 Prozent ohne HTB). Warmwasser-Wärmepumpen werden als Umfeldmaßnahme mit dem Fördersatz des Hackschnitzelkessels gefördert.
Der Fördersatz wird auf die gesamtförderfähigen Kosten bezogen (bei Privatpersonen Bruttokosten einschließlich MwSt., bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen Nettokosten).
Förderfähige Kosten: Die förderfähigen Kosten umfassen alle notwendigen Maßnahmen für die Vorbereitung und Umsetzung des Heizungsprojekts und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage. Dazu gehören folgende Anlagenkosten und Nebenkosten für Umfeldmaßnahmen (jeweils inkl. Installation und Inbetriebnahme):
Wärmeerzeuger
Brennstoffaustragung
Wärmespeicher
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Einrichtung eines Lagers und eines Heiz- und Technikraums
Anpassung des Abgassystems
Anpassung der Wärmeverteilung (z.B. Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern) und der Warmwasserbereitung
Demontagearbeiten
Beratung, Planung und Baubegleitung
Begrenzung der förderfähigen Kosten: Maximal können 60.000 Euro pro Wohnung bei Wohngebäuden und 1.000 Euro pro m² Nutzfläche (maximal 5 Mio. Euro) bei Nichtwohngebäuden gefördert werden. Diese Beträge gelten jeweils inkl. MwSt. Dies gilt auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen.
Werden ergänzend Förderprogramme von Ländern oder Kommunen genutzt, wird der Gesamtfördersatz bei 60 Prozent gedeckelt (nur bei kommunalen Antragstellern 90 Prozent).
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Anlagentyp
Fördersätze mit Heizungstauschbonus
Fördersätze ohne Heizungstauschbonus
Mindestgröße Pufferspeicher
Hackschnitzelkessel (auch bei Errichtung von Gebäudenetzen)
20 %
10 %
30 l/kW*
Scheitholzmodule als Ergänzung zu Hackschnitzelkesseln
20 %
10 %
55 l/kW*
Solarthermieanlagen
35 %
25 %
-
Wärmepumpen
35-40 %
25-30 %
-
Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen (max. 75 % Holzanteil)
-
25 %
-
Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen (max. 25 % Holzanteil)
-
20 %
-
Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen (ohne Holzanteil)
-
30 %
-
Gebäudenetzanschluss
35 %
25 %
-
Wärmenetzanschluss
40 %
30 %
-
Heizungsoptimierung
15-20 %
-
-
* Der Pufferspeicher muss vorhanden sein, aber nicht neu installiert werden.
Weitere Informationen zu Details der BEG-Förderung für Hackschnitzelkessel im Gebäudebestand (detaillierte Fördersätze, förderfähige Kosten, Antragsverfahren etc.), finden Sie beim Deutschen Pelletinstitut (DEPI).
Förderung von Prozesswärme aus Hackschnitzeln (EEW)
Über die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)“ werden im Modul 2 auch Hackschnitzelkessel gefördert, die mehr als 50 Prozent Prozesswärme erzeugen:
Entweder mit einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschüssen über das Programm 295 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
oder mit direkten Investitionszuschüssen in gleicher Höhe über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Förderfähige Holzfeuerungen und Fördersätze
Förderfähig sind alle Holzkessel, die auch in den BEG Einzelmaßnahmen förderfähig sind, aber auch luft- oder dampfführende Holzkessel und Holz-KWK-Anlagen, die die weiteren technischen Anforderungen einhalten. Die Investitions- oder Tilgungszuschüsse betragen regulär 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind es 55 Prozent. Die Maximalförderung beträgt 15 Mio. Euro. Beim Ersatz eines konventionellen Wärmeerzeugers, bei Investitionen ausschließlich in Solaranlagen und bei De-minimis-Beihilfen (bis zu 200.000 Euro Förderung innerhalb von drei Jahren) sind die gesamten Investitionskosten förderfähig, ansonsten nur die Investitionsmehrkosten gegenüber einer Investition mit fossilen Energien.
Weitere Informationen zur Prozesswärmeförderung für Hackschnitzelkessel finden Sie beim DEPI
Förderfibel
Die DEPI-Förderfibel bietet einen übersichtlichen Leitfaden zur Förderung moderner, automatisch betriebener Hackschnitzelkessel- und Pelletfeuerungen. Die Broschüre informiert umfassend und verständlich zu den bestehenden Fördermöglichkeiten durch Bund, Länder und Kommunen sowie zu relevanten KfW-Förderprogrammen. Auch Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Programme werden thematisiert.